Corona-Virus alle Infos für Thüringen zusammengefasst:

Kann ich meine geplante Veranstaltung stornieren und was fallen für Kosten an? Alles wissenswerte rund um Corona und Eure Party!

(kleines) Update 29.09.2022

Nach dem aktuellen Beschluss der Bundesregierung treten ab 1.10.2022 die neuen Verordnungen in Kraft

Leider hat sich hier der Gesetzgeber nicht auf eine klare Linie einigen können und lässt somit die Länder ein Eigenverantwortung entscheiden. Was es aber nicht mehr geben soll: Lockdown und großflächige Schließungen. Aus aktueller Sicht sind somit auch feiern im Herbst und Winter 2022/2023 möglich.

Update 01.03.2022

Aktuelle Corona Verordnung für Thüringen und einige Erläuterungen für private Feiern (Hochzeiten, Geburtstage etc.)

Seit 01.03.2022 tritt die nächste Lockerung in Kraft. Es sind lediglich Details die verbessert wurden. Wichtig: Diese regelungen gelten nur in der Basiswarnstufe! 

In einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt tritt, abweichend von
den Regelungen in der Basisstufe, die Infektionsstufe ein, wenn an drei
aufeinanderfolgenden Tagen

  • die Hospitalisierungsinzidenz in diesem Landkreis oder dieser kreisfreien Stadt den Schwellenwert von 12,0 und
  • die thüringenweite Belastung der Intensivstationen mit COVID-19-Patienten den Schwellenwert von 12,0 Prozent

erreicht oder überschritten werden.

Die jeweils aktuellen Warnstufen findet Ihr auf den Seiten des MDR sehr gut zusammengefasst: Corona Warnstufen Thüringen

Neuregelungen im Überblick (Basisstufe)

Für nicht-öffentliche (private) Veranstaltungen gilt:

In geschlossenen Räumen:

  • 3G
  • Anzeigepflicht: 10 Tage (ab 30 P.)
  • Max. 100 Personen

Unter freiem Himmel:

  • Anzeigepflicht: 10 Tage (ab 50 P.)
  • Max. 200 Personen

Für öffentliche Veranstaltungen gilt:

In geschlossenen Räumen:

  • 3G bei bis zu 500 Personen
  • 2G-Plus bei mehr als 500 Personen
  • Kapazitätsbegrenzung: 60 %
  • Max. 6.000 Personen
  • Anzeigepflicht: 10 Tage
  • Maskenpflicht

Unter freiem Himmel:

  • 2G bei mehr als 500 Personen (darunter keine Zugangsbeschränkung)
  • Kapazitätsbegrenzung: 75 %
  • Max. 25.000 Personen
  • Anzeigepflicht: 10 Tage
  • Maskenpflicht

Die Verordnung ist momentan gültig bis 19.03.2022. Wie die nächsten Schritte aussehen erfahrt Ihr bei mir auf der Homepage

Update 10.02.2022

Aktuelle Corona Verordnung für Thüringen und einige Erläuterungen für private Feiern (Hochzeiten, Geburtstage etc.)

Seit 04.02.2022 gilt in Thüringen wieder eine neue, gelockerte Verordnung. Es ist aktuell wieder mehr möglich und private Feiern können mit weniger Einschränkungen stattfinden. Wichtig ist, dass auch die aktuellen Regelungen auf ein Ampelmodell aufbauen. Die hier aufgeführten Regelungen gelten für Warnstufe 3 als Basis. Ist eine Region in Wanrnstufe 2 oder niedrigen, sind unter Umständen auch weitere Lockerungen möglich!Bei einer höheren Warnstufe wird entsprechend verschärft!

Die jeweils aktuellen Warnstufen findet Ihr auf den Seiten des MDR sehr gut zusammengefasst: Corona Warnstufen Thüringen

Die Verordnung ist momentan gültig bis 02.03.2022. Aktuell gehe ich davon aus, dass ab mitte März 2022 fast alle Coronabeschränkungen fallen.

Was hat sich geändert?

  • Clubs, Bars & Discotheken bleiben leider weiterhin geschlossen 🙁
  • In der Gastronomie (3G) dürfen nun auch wieder ungeimpfte Gäste bewirtet werden (mit tagesaktuellem Test) – private feiern nur 2G!
  • Maskenpflicht bleibt bestehen, außer am Sitzplatz

Private Feiern

  • Im Innenraum: nur 2G & maximal 50 Teilnehmer – die Feier muss 10 Tage vorher angeziegt werden, wenn Ihr mehr als 15 Personen seid
  • Im Freien: nur 2G & maximal 100 Teilnehmer – die Feier muss 10 Tage vorher angeziegt werden, wenn Ihr mehr als 20 Personen seid

Übernachtungen

  • private Übernachtungen, auch in Ferienwohnungen etc. 2G: Zutritt nur für Geimpfte und Genesene

Für die meisten privaten Feiern (nicht öffentlich) gilt damit, dass Diese nur bei der zuständigen Behörde spätestens 10 Werktage vorher angezeigt werden müssen. Welche Behörde in den einzelnen Kreisen zuständig ist, erfahrt Ihr in Euren Rathäusern oder Bürgerämtern. 

Die ersten Feiern mit den neuen Regelungen habe ich bereits durchgeführt und alle verliefen ohne größere Probleme.

Die Komplette Verordnung findet Ihr unter diesem Link: https://www.tmasgff.de/covid-19/aktuelle-massnahmen

Update 01.07.2021

Aktuelle Corona Verordnung für Thüringen und einige Erläuterungen für private Feiern (Hochzeiten, Geburtstage etc.)

Seit 01.07.2021 gilt in Thüringen die neue Verordnung, die bisherige “Bundes-Notbremse” tritt damit (vorerst…) außer Kraft.

Für die meisten privaten Feiern (nicht öffentlich) gilt damit, dass Diese nur bei der zuständigen Behörde spätestens 5 Werktage vorher angezeigt werden müssen. Welche Behörde in den einzelnen Kreisen zuständig ist, erfahrt Ihr in Euren Rathäusern oder Bürgerämtern. 

Behaltet in jedem Fall die tagesaktuellen Zahlen im Auge. Steigen die Werte über eine 7-Tage Inzidenz von 35, 50 oder 100 können diese Maßnahmen und Lockerungen auch wieder rückgängig gemacht werden und die Einschränkungen verschärft werden!

Die Komplette Verordnung findet Ihr unter diesem Link: https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung#c1265

 

Update 01.07.2021

Aktuelle Corona Verordnung für Thüringen und einige Erläuterungen für private Feiern (Hochzeiten, Geburtstage etc.)

Seit 01.07.2021 gilt in Thüringen die neue Verordnung, die bisherige “Bundes-Notbremse” tritt damit (vorerst…) außer Kraft.

Für die meisten privaten Feiern (nicht öffentlich) gilt damit, dass Diese nur bei der zuständigen Behörde spätestens 5 Werktage vorher angezeigt werden müssen. Welche Behörde in den einzelnen Kreisen zuständig ist, erfahrt Ihr in Euren Rathäusern oder Bürgerämtern. 

Behaltet in jedem Fall die tagesaktuellen Zahlen im Auge. Steigen die Werte über eine 7-Tage Inzidenz von 35, 50 oder 100 können diese Maßnahmen und Lockerungen auch wieder rückgängig gemacht werden und die Einschränkungen verschärft werden!

Die Komplette Verordnung findet Ihr unter diesem Link: https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung#c1265

 

Update 02.06.2021

Es darf in Thüringen wieder gefeiert werden!

In langsamen Schritten nähern wir uns der Normalität und so können auch die ersten Feiern für 2021 wieder stattfinden. Die aktuelle Verordnung für Thüringen sieht hierzu einige Lockerungen vor, wenn die Inzidenzwerte stimmen. Bitte beachtet, dass die Werte für jeden Landkreis/Stadt erhoben werden! Zudem ist es in jedem Fall ratsam, die örtlichen Behörden zu Informieren und nach den Tagesaktuellen Zahlen zu schauen.

Auszug, aus der aktuellen Verordnung: Unter freiem Himmel sind Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 100 mit Test erlaubt. Die Testpflicht für Open-Air-Veranstaltungen entfällt bei einer Inzidenz unter 50. In geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen bei Inzidenz unter 50 mit Tests und Kontaktnachverfolgung möglich. Zehn Tage im Voraus muss eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde eingeholt werden, bei einem Wert unter 35 genügt es, die Veranstaltung anzuzeigen.

Ich freue mich also auf viele tolle Partys ab Juni 2021

P.S. Es sind noch einige Termine im Juli & August frei 😉 

Neue Verordnung Thüringen Juni 2021

Quelle: Zur Lesefassung auf der Webseite des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 

Update 03.04.2021

Auch knapp vier Monate nach meinem letzten Corona-Infopost herrscht noch viel Unsicherheit, wie es in den kommenden Wochen und Monaten weitergeht. Insbesondere die Veranstaltungen und Hochzeiten im Mai 2021 stehen derzeit nach meiner Einschätzung auf der Kippe.

Alle Kunden die mich in diesem Zeitraum gebucht haben, können kostenfrei verschieben oder stornieren – die regulären Stornokosten entfallen also, auch wenn noch nicht klar ist, wie es im Mai weitergeht. Gerade wenn Ihr verschieben wollt, meldet Euch rechtzeitig bei mir, sodas wir den Ausweichtermin sichern können.

Ich gehe nach aktueller Lage davon aus, dass wir ab Mitte Juni 2021 wieder mit den ersten privaten Feiern rechnen können.

Nach wie vor könnt Ihr gerne schon für Eure Party planen (ab zweites Halbjahr 2021). Es entstehen Euch keinerlei finanzielle Risiken, wenn Ihr bereits jetzt plant und bucht, da es bei Mir keine Anzahlung gibt die im Falle einer Stornierung einbehalten wird. Außerdem sichert Ihr Euch so schon jetzt Euren Wunschtermin.

Update 02.12.2020

Leider beschäftigt uns das Thema Coronavirus (COVID) auch in der zweiten Jahreshälfte stärker als erwartet. Seit dem “Lockdown-Light” im November 2020 können bis voraussichtlich Ende Dezember 2020 keine Veranstaltungen wie geplant stattfinden. Natürlich könnt Ihr aber schon für 2021 planen und ganz Risikofrei bei mir buchen und reservieren. Wartet für 2021 auch nicht zu lange, da bedingt durch die Verschiebungen viele Termine bereits verplant sind.

Viele fragen mich in den letzten Tagen: „Was macht ein DJ eigentlich jetzt mit seiner freien Zeit?“ 😉 Ich nutze die Zeit um Dinge die sonst oft liegen bleiben (Update der Technik, Pflege der Homepage etc.) anzugehen, aber auch um neue Musik zu entdecken und neue Mixe und Remixe zu produzieren.

Ihr findet einige meiner Tracks und Mixe auf meiner Homepage.

Zu guter Letzt noch ein Hinweis in eigener Sache. Viele sind aktuell beunruhigt, weil man immer wieder hört, die Veranstaltungsbrache stirbt durch den Lockdown aus und viele müssen Ihre Existenz aufgeben. Natürlich beeinflusst das auch viele meiner Kunden, die Angst haben bei einer Insolvenz, oder Geschäftsaufgabe könnten Sie ohne DJ bei Ihrer geplanten Feier „dastehen“. Ich kann Euch aber beruhigen, dass dieses Szenario bei mir nicht eintritt und alle geplanten Veranstaltungen für 2021 und 2022 mit Mir stattfinden! Eine Insolvenz, oder Geschäftsaufgabe ist bei mir nicht vorgesehen.

Nun wünsche Ich Euch und Euren Lieben aber erst einmal besinnliche Weihnachten, einen gesunden Start ins neue Jahr und freue mich auf viele tolle (nachgeholte und neue) Feiern in 2021.


Update 28.10.2020

Damit hat wohl niemand gerechnet. Ab Montag dem 02.11.2020 kommt es erneut zu einem Lockdown-Light, der auch die geplanten Veranstaltungen bis Jahresende betrifft.

Vorerst werden für die kommenden vier Wochen alle Gaststätten, Kneipen, Clubs und Bars geschlossen. Auch alle Feiern können somit nicht stattfinden. Ich bleibe dennoch optimistisch und konzentriere Mich auf die Planung für 2021.

Corona-02.11.2020
Neue Corona Verordnung November 2020

Update 25.08.2020

Auch wenn die Corona- Neuinfektionen in einigen Teilen Deutschlands wieder ansteigen, hat sich die Landesregierung in Thüringen darauf verständigt, weitere Lockerungen durchzusetzen. Diese treten ab dem 30. August 2020 bis auf weiteres in Kraft. Speziell für private Feiern ändert sich folgendes:

Öffentlich geförderte Theater und Orchester können ihren Spielbetrieb auch in geschlossenen Räumen wieder aufnehmen. Private Feiern müssen ab 50 Personen in geschlossenen Räumen und ab 100 Personen unter freiem Himmel mindestens zwei Tage vorab angezeigt werden.

Ich bin guter Hoffnung, dass auch in den kommenden Monaten weiter gelockert wird und wir uns bald auch wieder bei öffentlichen Auftritten sehen 😏

Mehr Infos findet Ihr auf den Seiten des Freistaat Thüringen: NEUE THÜRINGER EINDÄMMUNGSVERORDNUNG AB 30.08.2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Update 09.06.2020

#Thüringen lockert ab 13.06.2020 das #Kontaktverbot. Auch private Feiern (#Hochzeit, #Geburtstag etc.) mit mehr als 35 Personen sind wieder möglich – müssen aber 48 Stunden vorher behördlich angemeldet werden (aktuell bedarf es keiner Genehmigung). Hier müssen Namen etc. der Gäste die Ihr plant hinterlegt werden. So sollen sich mögliche Infektionswege besser nachverfolgen lassen.
Für öffentliche Veranstaltungen und Festivals ist eine Zustimmung der Behörde zwingend notwendig! Discotheken bleiben leider weiterhin geschlossen!
Dennoch ist es ein Schritt in die richtige Richtung. 👍

Was ihr jetzt unternehmen solltet, um Eure private Feier stattfinden zu lassen:

🔸Sprecht mit der Location, ob es ein Hygienekonzept gibt und ob die Location eigene Maßnahmen oder Vorgaben macht
🔸Erkundigt Euch in der Staatskanzlei (Corona Hotline – https://corona.thueringen.de/behoe…/die-wichtigsten-kontakte) was ihr für Eure Feier beachten müsst
🔸Bewahrt Ruhe 😏

P.S. Auch wenn Ihr erst #2021 #heiraten wollt, kümmert Euch rechtzeitig um Euren DJ. Das kommende Jahr wird durch die vielen Verschiebungen genauso turbulent, wie die erste Jahreshälfte diesen Jahres.

Update 23.05.2020

Auch nach der Öffnung der meisten gastronomischen Einrichtungen ab dem 15.05.2020 bleibt die Lage für Hochzeitspaare, private Geburtstagsfeiern etc. unübersichtlich. Jeder Landkreis, jede Stadt und auch jeder Gastronome handelt hier unterschiedlich. Klar ist, dass viele unter den noch strengen Auflagen nicht feiern möchten. Kein Buffett, Abstand zwischen den Gästetischen, Abstand auf der Tanzfläche etc. Zudem sind die meisten Locations für die Anzahl an geplanten Gästen schlicht zu klein, die Gastgeber müssten also Gäste ausladen.

Ein kleiner Lichtblick ist die Meldung aus der aktuellen TA vom 23.05.2020, nachdem Thüringen ab 06.06.2020 den Lockdown aufheben will. Die Rahmenbedingungen hierzu sollen kommende Woche festgelegt werden. Aber auch hier wird wieder ein Teil der Verantwortung auf Gastgeber, Location und Kommunalpolitiker abgewälzt und es wird in Thüringen unter Umständen ein Flickenteppich an Verordnungen bleiben.

Wir schauen was kommt, sind aber weiter positiv das Feiern im Sommer stattfinden können.

Wer mit dem Gedanke spielt auf 2021 zu verschieben, sollte nach wie vor zeitnahe handeln und Location, sowie Dienstleister an einen Tisch holen. 

Quelle: TA Beitrag vom 22.05.2020 (Paywall!)

Update 08.05.2020:

In Thüringen hat man beschlossen, dass Gastronomen wieder ab dem 15.05.2020 öffnen dürfen – unter Auflagen. Wie diese Auflagen und Hygienevorschriften nun genau aussehen, kann aber jede Kommune (Landkreis/Stadt etc…) in Eigenverantwortung festlegen. Es wird also nicht wirklich einfacher.

Private Feiern (Hochzeiten, Geburtstage etc.) bleiben weiterhin untersagt. Die Landesregierung prüft Ende Mai erneut die Infektionszahlen und entscheidet danach erneut. Diese Info stammt von der Staatskanzlei am 08.05.2020 (Vielen Dank für die Infos aus 1. Hand an DJ Patte)

Ich empfehle bei allen Fragen, die Location in der Ihr feiern möchtet direkt zu kontaktieren. Hier bekommt Ihr die Infos die Ihr benötigt. Ich hoffe, dass die Vorschriften auch in einem umsetzbaren Rahmen sind und die Freunde am Feiern nicht zu sehr beeinträchtigen.

Mehr zum Thema auf der Homepage der Landesregierung Thüringen:

Absage oder Verschieben – Was entstehen für Kosten?

Info vom 14.05.2020:

Aktuell erhalte ich sehr viele Anfragen meiner Kunden zum Thema Corona und Verschiebung bzw. Absage einer Veranstaltung (überwiegend Hochzeiten). Bei allen zutreffenden Optionen versuche ich natürlich, einen Kompromiss mit Euch zu finden, mit dem beide Seiten leben können. Hier hilft oft ein klärendes Telefonat.

Um ein paar infos zur Verfügung zu stellen, muss man Grundsätzlich zwischen zwei Situationen unterscheiden:

  1. Absage/Verschiebung der Veranstaltung auf Grund behördlicher Anordnung.
  2. Absage/Verschiebung der Veranstaltung aus freien Stücken, z.B. als Vorsichtsmaßnahme.

 

1. Absage/Verschiebung der Veranstaltung auf Grund behördlicher Anordnung.

In diesem Fall ist die Lage recht einfach zu erklären – die Veranstaltung darf nicht stattfinden. Ihr könnt in diesem Fall kostenfrei stornieren, oder einen neuen Termin vereinbaren. Auf meiner Homepage findet Ihr unter Terminübersicht immer meinen aktuellen Kalender. Dieser wird alle 15 Minuten aktualisiert! Bitte wendet Euch schnellstmöglich an mich, wenn Ihr einen Ausweichtermin der Location habt. Sollte ich an diesem Datum bereits ausgebucht sein, würde ich Euch dennoch bei der Suche nach einem Ersatz-DJ unterstützen. Natürlich kostenfrei!

2. Absage/Verschiebung der Veranstaltung aus freien Stücken z.B. als Vorsichtsmaßnahme.

Hier verhält sich die Situation etwas anders und ist in meinen Verträgen unter dem Punkt “Rücktritt vom Vertrag” klar geregelt. Dies trifft dann zu, wenn der Termin in einem Zeitraum liegt, wo noch nicht festgelegt ist, ob die Schutzmaßnahmen dann noch bestehen. Aktuell ist dies für alle Veranstaltungen nach dem 15.05.2020.

Jedoch habe ich auch für alle Verständnis, die durch die große Unsicherheit vom Vertrag zurücktreten möchten, oder (und das betrifft den Großteil) Ihren Termin verschieben möchten. Deshalb habe ich mich entschieden, abweichend vom Vertrag wie folgt zu verfahren.

  • Stornierung ohne Ersatztermin, oder der Ersatztermin ist bereits vergeben: Es werden 25% der vereinbarten Gage in Rechnung gestellt. Diese Summe entspricht etwa den Aufwendungen, die mir vorab entstanden sind (Erstellen der Angebote und Verträge, Vorabsprachen etc.).  Ich unterstütze Euch bei der Suche nach einem Ersatz-DJ, sollte der Termin bei mir schon anderweitig vergeben sein.
  • Verschiebung des Termins. Es werden 25% der Vereinbarten Gage in Rechnung gestellt. Diese sind als Anzahlung für den neuen Termin zu sehen. In Summe zahlt Ihr also nicht mehr, helft mir aber in dieser Zeit meine Kosten zu decken. Natürlich bekommt Ihr einen neuen Vertrag. An der Vereinbarten Gage ändert sich nichts, es sei denn der Veranstaltungsort, Dauer oder ähnliches muss angepasst werden.

Hinweis: Wird die Veranstaltung nach Eurer Absage bei mir behördlich untersagt (also das Kontaktverbot verlängert), habt Ihr keinen Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung.

Ich hoffe, dass ich hiermit einige Fragen beantworten konnte und empfehle Euch nach wie vor Ruhe zu bewahren und keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen. Für alle ist die Situation im Moment sehr unübersichtlich und schwer abzuschätzen. Viele Locations und Dienstleister wissen aktuell zudem nicht, ob Sie überhaupt wieder öffnen können, oder die Insolvenz beantragen müssen. Habt also auch mit allen anderen Dienstleistern etwas Nachsicht.

Ihr habt noch Fragen, oder Anregungen? Gerne könnt Ihr mich jederzeit Kontaktieren.

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